Meese und der Hitlergruß - folgt eine Verurteilung?
Jonathan Meese gibt sich gern provokativen Szenen hin und sieht diese als künstlerische Freiheit und Stilmittel. Doch der "Hitlergruß" im letzten Jahr in Kassel, für den sich der Künstler z. Zt. vor dem Amtsgericht in Kassel verantworten muss, könnte zu einer Verurteilung führen.

Wie weit darf Kunst gehen?

Das Jonathan Meese tatsächlich zu einer Geld- oder Haftstrafe verurteilt werden könnte, ist für den Anwalt des Künstlers nicht so abwegig. Der Grund der Vermutung liegt im bisherigen Prozessverlauf, so der Rechtsanwalt Pascal Decker gegenüber dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel".

Anzeige

UPDATE 1: - Tendenz Freispruch

Konkret wird Jonathan Meese das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen. Im Juni 2012 hatte der Künstler während eines Auftritts an der Kasseler Universität die «Diktatur der Kunst» gefordert und zweimal den Arm zum "Hitlergruß" gehoben. Am heutigen Montag wurden nun gleich drei Anträge der Verteidigung vom Amtsgericht zurückgewiesen. Ob es morgen noch zu Anhörungen kommt oder schon das Urteil gesprochen wird, ist unklar.

Jonathan Meese, der im Jahr 2006 die Oper "Parsifal" in Bayreuth inszenieren soll, sorgte während der Gesprächsrunde zur Documenta Kassel im letzten Jahr noch für einen weiteren Eklat. Während der Veranstaltung kam es zu Handgreiflichkeiten, wie auch unteres Video zeigt. Zudem beschimpfte er die documenta-Leitung als "ich-versauten Dünnpfiff" und "Hämorrhoiden im Arsch des Staates".

Das Urteil im Meese-Prozess wird in der Kunstwelt mit großem Interesse verfolgt. Denn immer wieder stellt sich nach solchen Ereignissen wie dem "Hitlergruß" von Jonathan Meese die Frage: "Wie weit darf Kunst gehen?"

Tendenz Freispruch
Aller Voraussicht nach wird am 14. August das Urteil erwartet. Nachdem letzten Verhandlungstag lässt sich ein Trend zum "Freispruch" erkennen. Entscheidend ist der Punkt wie die Situation vom Zeigen des "Hitlergrußes" ausgelegt wird. Die Aktion fand ja, wie schon oben erwähnt während einer Podiumsdiskussion an der Kasseler Universität statt, zu der das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" eingeladen hatte. Das Interview bzw. die Diskussion sah Meese selbst aber als Performance und Kunstaktion an, so seine Erklärung vor Gericht. Da auch das Gericht mittlerweile den selben Eindruck hat, wie Richterin Schweiger erklärt, "geht das Gericht davon aus, dass es sich bei der Performance des Angeklagten um Kunst gehandelt hat.", kann wohl mit einem Freispruch des Künstlers rechnen.

Links zum Thema:
- Manifest der Diktatur hier + hier (Handschrift)

Süchtig nach Kunst?
Dann werde Art Junkie!
mehr erfahren

Meese News zum Thema: