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Ausstellung

hypóstasis, Fotografie und Collage – Ausstellung in Frankfurt a.M.

hypóstasis, Fotografie und Collage
hypóstasis
Jo Albert - Fotografie und Collage
Eröffnung: Fr. 23.10.2015 um 19:00 Uhr
Zur Eröffnung spricht die Kunstwissenschaftlerin Brigitta Amalia Gonser

Ausstellungsraum und Atelierhaus EULENGASSE: Seckbacher Landstraße 16 · 60389 Frankfurt, www.eulengasse.de
Öffnungszeiten: Di 15-18 Uhr Do 17-21 Uhr Fr 15-18 Uhr So 15-19 Uhr
Verkehrsverbindungen: U 4 Seckbacher Landstraße, Bus 38, Bus 43

Auszüge aus der Rede von Brigitta Amalia Gonser:
Jo Alberts fotografische Bilder sind eine absolute Überraschung.
1965 in Frankfurt am Main geboren, absolvierte er 1996 bei Dorothea Wickel ein Studium der Malerei und Fotografie und parallel dazu Psychologie an der Universität Marburg, wo er auch mehrere Performanceprojekte realisierte. Außerdem studierte er von 2002 bis 2003 freie Malerei bei Adam Jankowski an der Hochschule für Gestaltung in Offenbach am Main, wobei er sich in seinem künstlerischen Schaffen, aus gestalterischen Überlegungen heraus, letztendlich doch für das Medium der digitalen Fotografie entschieden hat.
Für seine jetzige Präsentation im Frankfurter Ausstellungsraum Eulengasse hat der Künstler drei in ihrem Abstraktionsgrad sich steigernde Themenkomplexe ausgewählt: »wer führt? wer folgt?«, »dubito, ergo sum« und »hypóstasis«. Primär geht es dabei um Menschen, die aber von der Gestaltpsychologie grundlegend als »offene Systeme« betrachtet werden, im aktiven Umgang mit ihrer Umwelt. Daher ist jede der Kompositionen als Ganzes qualitativ etwas anders als die einfache Summe ihrer Bildelemente.
Einen hohen Abstraktionsgrad vermittelt Jo Alberts Quadriptychon »dubito, ergo sum« von 2015, als Verschnitt und Antiportrait, dessen Titel uns an folgenden Ausspruch René Descartes‘ erinnert: »Da es ja immer noch ich bin, der zweifelt, kann ich an diesem Ich, selbst wenn es träumt oder phantasiert, selber nicht mehr zweifeln.« Es zeigt ein fragmentarisch und unvollständig zusammengesetztes Subjekt, das sich, noch als Businessman identifizierbar, sprichwörtlich die schwarze Tarndecke übern Kopf zieht und seine Erscheinung wegrationalisiert, sich einfach entzieht, als ob es an der Wahrhaftigkeit nicht nur seines Selbstbildes, sondern auch seines Ichs zweifeln würde.

Bei der Realisierung seines 2015 entstandenen fotografischen Werks entwickelt Jo Albert einen mythischen Gesamtplan, wobei er einer analytischen Grundkonzeption folgt. So setzten sich vielfache Seins-Stufen einer schwarz verhüllten Gestalt in einer wandfüllenden Collage wie im Theater griechischer Antike dramatisch in Szene und fügen sich als verdichtete Hypostasen eines einzigen Wesens zu einem Psychogramm der habituellen Erscheinungsformen des Ichs.
Seine surreale »hypóstasis« ist von seltener Originalität und berührt uns unmittelbar auf der Ebene der Intuition, der Wahrnehmung, weil das Bild eigenständig existiert und uns seine eigene Sprache aufzwingt. Sie vermittelt Jo Alberts totale Verweigerung gegen die »integrale Sichtbarkeit«, als »Zeichen unserer äußersten Transparenz und unserer absoluten Obszönität«, von der Jean Baudrillard spricht, »bei der alles gezeigt wird, und bei der man merkt, dass es nichts mehr zu sehen gibt. Sich zum Bild machen bedeutet, den gesamten Alltag zur Schau stellen, alle Missgeschicke, alle Wünsche, alle Fähigkeiten - es bedeutet, nichts geheim zu halten, sich pausenlos auszudrücken, zu sprechen, zu kommunizieren.« Dieser Selbstausdruck ist eine Form von Gewalt, die dem Einzelnen angetan wird, und zugleich dem Bild in seiner Einzigartigkeit.
Auf der Suche nach den expressivsten Motiven, lässt Jo Albert sein Tänzer-Modell dramatisch-pathetische Stellungen annehmen, wodurch Leben in dieselbe gebracht wird, so dass die schwarzen, violett-grün schimmernden Gewänder mit deren barocken Faltenwurf Form und Bewegung des Körpers erkennen lassen. Nannte doch Johann Winckelmann das Gewand treffend das »Echo des Körpers«. Ohne, dass dies die Absicht des Künstlers wäre, mag manchen die Arbeit »hypóstasis« auch an die Abstimmung von 2013 über das »Ja zum Burka-Verbot im Kanton Tessin« und das Schweizer Verhüllungsverbot erinnern, das sich zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit in der Schweiz sowohl gegen gewaltbereite Demonstranten als auch gegen religiös-fundamentalistische Verhüllungsgebote richtete. Es besagt: Niemand soll sein Gesicht im öffentlichen Raum oder an allgemein zugänglichen Orten verhüllen oder verbergen. Außerdem soll niemand eine Person zwingen dürfen, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen.

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